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Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?

GLOBAL BACK ist eine eingetragene Marke der D.Eschner & S.Eschner GbR
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2005-2020
Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde? 1. Diebstahl der Polizei melden Auch wenn die Chancen häufig nicht besonders gut stehen, dass das Fahrrad wiederbeschafft wird, ist es wichtig, den Diebstahl umgehend bei der Polizei zu melden. In einigen Gemeinden geht dieses mittlerweile sogar über ein Online-Formular im Internet. Die Meldung sollte binnen 48 Stunden erfolgen. Die Diebstahlmeldung bei der Polizei ist zudem wichtig, da dieses von der Versicherung verlangt wird. 2. Diebstahl der Versicherung melden Welche Unterlagen und welche Angaben die Versicherung bei einem Schadensfall verlangt, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Doch häufig sind dieses die gleichen. Kaufbeleg des Fahrrades, idealerweise mit Nennung der Serien- bzw. der Rahmennummer Polizeiliches Aktenzeichen Bescheinigung des örtlichen Fundbüros, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben worden ist Die Versicherung möchte zudem häufig wissen: Wo wurde das Fahrrad gestohlen? Wann wurde das Fahrrad gestohlen? Wie war das Fahrrad angeschlossen? Konnten bei Entwendung aus einem geschlossenen Raum Einbruchspuren sichergestellt werden? 3. Rahmennummer von dem gestohlenen Fahrrad/E-Bike bei GLOBAL BACK eintragen. Immer mehr Personen nutzen GLOBAL BACK oder eine GLOBAL BACK - Satellienseite ( zum Beispiel www.Rahmennummern-CHECK.de ) und überprüfen vor einem Kauf die Rahmennummer bei GLOBAL BACK. Mit Ihrer Registrierung bei GLOBAL BACK, kann JEDER sofort sehen, das es sich dabei um ein gestohlenes Fahrrad handelt! >>> zur Homepage von GLOBAL BACK <<<
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Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde? 1. Diebstahl der Polizei melden Auch wenn die Chancen häufig nicht besonders gut stehen, dass das Fahrrad wiederbeschafft wird, ist es wichtig, den Diebstahl umgehend bei der Polizei zu melden. In einigen Gemeinden geht dieses mittlerweile sogar über ein Online-Formular im Internet. Die Meldung sollte binnen 48 Stunden erfolgen. Die Diebstahlmeldung bei der Polizei ist zudem wichtig, da dieses von der Versicherung verlangt wird. 2. Diebstahl der Versicherung melden Welche Unterlagen und welche Angaben die Versicherung bei einem Schadensfall verlangt, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Doch häufig sind dieses die gleichen. Kaufbeleg des Fahrrades, idealerweise mit Nennung der Serien- bzw. der Rahmennummer Polizeiliches Aktenzeichen Bescheinigung des örtlichen Fundbüros, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben worden ist Die Versicherung möchte zudem häufig wissen: Wo wurde das Fahrrad gestohlen? Wann wurde das Fahrrad gestohlen? Wie war das Fahrrad angeschlossen? Konnten bei Entwendung aus einem geschlossenen Raum Einbruchspuren sichergestellt werden? 3. Rahmennummer von dem gestohlenen Fahrrad/E-Bike bei GLOBAL BACK eintragen. Immer mehr Personen nutzen GLOBAL BACK oder eine GLOBAL BACK - Satellienseite ( zum Beispiel www.Rahmennummern-CHECK.de ) und überprüfen vor einem Kauf die Rahmennummer bei GLOBAL BACK. Mit Ihrer Registrierung bei GLOBAL BACK, kann JEDER sofort sehen, das es sich dabei um ein gestohlenes Fahrrad handelt! >>> zur Homepage von GLOBAL BACK <<<
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