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Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?
Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?
1. Diebstahl der Polizei melden
Auch wenn die Chancen häufig nicht besonders gut
stehen, dass das Fahrrad wiederbeschafft wird, ist es
wichtig, den Diebstahl umgehend bei der Polizei zu
melden. In einigen Gemeinden geht dieses mittlerweile
sogar über ein Online-Formular im Internet. Die Meldung
sollte binnen 48 Stunden erfolgen. Die Diebstahlmeldung
bei der Polizei ist zudem wichtig, da dieses von der
Versicherung verlangt wird.
2. Diebstahl der Versicherung melden
Welche Unterlagen und welche Angaben die Versicherung
bei einem Schadensfall verlangt, unterscheidet sich von
Unternehmen zu Unternehmen. Doch häufig sind dieses
die gleichen. Kaufbeleg des Fahrrades, idealerweise mit
Nennung der Serien- bzw. der Rahmennummer
Polizeiliches Aktenzeichen Bescheinigung des örtlichen
Fundbüros, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben
worden ist Die Versicherung möchte zudem häufig wissen:
Wo wurde das Fahrrad gestohlen? Wann wurde das
Fahrrad gestohlen? Wie war das Fahrrad angeschlossen?
Konnten bei Entwendung aus einem geschlossenen Raum
Einbruchspuren sichergestellt werden?
3. Rahmennummer von dem gestohlenen Fahrrad/E-Bike
bei GLOBAL BACK eintragen.
Immer mehr Personen nutzen GLOBAL BACK oder eine
GLOBAL BACK - Satellienseite ( zum Beispiel
www.Rahmennummern-CHECK.de ) und überprüfen vor
einem Kauf die Rahmennummer bei GLOBAL BACK. Mit
Ihrer Registrierung bei GLOBAL BACK, kann JEDER sofort
sehen, das es sich dabei um ein gestohlenes Fahrrad
handelt!
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